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AnmeldenKleinunternehmer-Rechnung und Quittung
Erstellen Sie eine einfache Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis oder bestätigen Sie eine tatsächlich erhaltene Zahlung.
Kleinunternehmer-Rechnung →
Nur für steuerfreie Kleinunternehmer-Umsätze nach § 19 UStG. Keine Umsatzsteuer ausweisen. Vollständige Anschriften und steuerliche Kennung erforderlich.
Quittung →
Nur den tatsächlich erhaltenen Betrag quittieren. Für die schriftliche Quittung nach § 368 BGB ausdrucken und eigenhändig unterschreiben; ein Unterschriftsbild ersetzt keine qualifizierte elektronische Signatur.
So geht es
- Prüfen Sie zuerst, ob § 19 UStG auf Ihren Umsatz zutrifft.
- Tragen Sie vollständige Namen, Anschriften, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr. sowie die einzelnen Leistungen ein.
- Prüfen Sie Belegnummer, Datum und Betrag. Eine Quittung erst nach tatsächlichem Zahlungseingang ausstellen.
Anwendungsbereich
Nur für inländische, nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreie Kleinunternehmer-Umsätze. Vorjahresumsatz höchstens 25.000 €, laufender Jahresumsatz höchstens 100.000 €; im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €. Prüfen Sie Ihre tatsächliche Berechtigung und einen möglichen Verzicht. Keine reguläre Umsatzsteuerrechnung, keine grenzüberschreitenden Sonderfälle, keine vom Kunden ausgestellte Gutschrift.
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