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Kleinunternehmer-Rechnung und Quittung

Erstellen Sie eine einfache Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis oder bestätigen Sie eine tatsächlich erhaltene Zahlung.

So geht es

  1. Prüfen Sie zuerst, ob § 19 UStG auf Ihren Umsatz zutrifft.
  2. Tragen Sie vollständige Namen, Anschriften, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr. sowie die einzelnen Leistungen ein.
  3. Prüfen Sie Belegnummer, Datum und Betrag. Eine Quittung erst nach tatsächlichem Zahlungseingang ausstellen.

Anwendungsbereich

Nur für inländische, nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreie Kleinunternehmer-Umsätze. Vorjahresumsatz höchstens 25.000 €, laufender Jahresumsatz höchstens 100.000 €; im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €. Prüfen Sie Ihre tatsächliche Berechtigung und einen möglichen Verzicht. Keine reguläre Umsatzsteuerrechnung, keine grenzüberschreitenden Sonderfälle, keine vom Kunden ausgestellte Gutschrift.

Datenschutz

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