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AnmeldenQuittung · PDF
Erstellen Sie eine einfache Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis oder bestätigen Sie eine tatsächlich erhaltene Zahlung.
Deutschland
So geht es
- 01
Prüfen Sie zuerst, ob § 19 UStG auf Ihren Umsatz zutrifft.
- 02
Tragen Sie vollständige Namen, Anschriften, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr. sowie die einzelnen Leistungen ein.
- 03
Prüfen Sie Belegnummer, Datum und Betrag. Eine Quittung erst nach tatsächlichem Zahlungseingang ausstellen.
Anwendungsbereich
Nur für inländische, nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreie Kleinunternehmer-Umsätze. Vorjahresumsatz höchstens 25.000 €, laufender Jahresumsatz höchstens 100.000 €; im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €. Prüfen Sie Ihre tatsächliche Berechtigung und einen möglichen Verzicht. Keine reguläre Umsatzsteuerrechnung, keine grenzüberschreitenden Sonderfälle, keine vom Kunden ausgestellte Gutschrift.
Nur den tatsächlich erhaltenen Betrag quittieren. Für die schriftliche Quittung nach § 368 BGB ausdrucken und eigenhändig unterschreiben; ein Unterschriftsbild ersetzt keine qualifizierte elektronische Signatur.
Häufige Fragen
Ist ein einfaches PDF zulässig?
Für die hier erfassten Kleinunternehmer-Rechnungen lässt § 34a UStDV eine sonstige Rechnung zu. Dies gilt nicht pauschal für alle Unternehmen. Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen ist davon getrennt.
Wird Umsatzsteuer berechnet?
Nein. Die Rechnung enthält den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Bei Regelbesteuerung ist diese Vorlage ungeeignet.
Was bestätigt die Quittung?
Den tatsächlich erhaltenen Betrag für den genannten Zweck. Sie ist keine neue Rechnung. Bei Teilzahlung nur den eingegangenen Teilbetrag bestätigen.