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AnmeldenKleinunternehmer-Rechnung · PDF
Erstellen Sie eine einfache Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis oder bestätigen Sie eine tatsächlich erhaltene Zahlung.
Deutschland
So geht es
- 01
Prüfen Sie zuerst, ob § 19 UStG auf Ihren Umsatz zutrifft.
- 02
Tragen Sie vollständige Namen, Anschriften, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr. sowie die einzelnen Leistungen ein.
- 03
Prüfen Sie Belegnummer, Datum und Betrag. Eine Quittung erst nach tatsächlichem Zahlungseingang ausstellen.
Anwendungsbereich
Nur für inländische, nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreie Kleinunternehmer-Umsätze. Vorjahresumsatz höchstens 25.000 €, laufender Jahresumsatz höchstens 100.000 €; im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €. Prüfen Sie Ihre tatsächliche Berechtigung und einen möglichen Verzicht. Keine reguläre Umsatzsteuerrechnung, keine grenzüberschreitenden Sonderfälle, keine vom Kunden ausgestellte Gutschrift.
Nur für steuerfreie Kleinunternehmer-Umsätze nach § 19 UStG. Keine Umsatzsteuer ausweisen. Vollständige Anschriften und steuerliche Kennung erforderlich.
Häufige Fragen
Ist ein einfaches PDF zulässig?
Für die hier erfassten Kleinunternehmer-Rechnungen lässt § 34a UStDV eine sonstige Rechnung zu. Dies gilt nicht pauschal für alle Unternehmen. Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen ist davon getrennt.
Wird Umsatzsteuer berechnet?
Nein. Die Rechnung enthält den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Bei Regelbesteuerung ist diese Vorlage ungeeignet.
Was bestätigt die Quittung?
Den tatsächlich erhaltenen Betrag für den genannten Zweck. Sie ist keine neue Rechnung. Bei Teilzahlung nur den eingegangenen Teilbetrag bestätigen.