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Kleinunternehmer-Rechnung · PDF

Erstellen Sie eine einfache Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis oder bestätigen Sie eine tatsächlich erhaltene Zahlung.

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Aussteller / Zahlungsempfänger
Kunde / Zahlender
Kleinunternehmer-Rechnung
Positionen
01
Zwischensumme—
Gesamtbetrag—
Zahlungsart
Anmerkungen · Logo · Unterschrift

Nur für steuerfreie Kleinunternehmer-Umsätze nach § 19 UStG. Keine Umsatzsteuer ausweisen. Vollständige Anschriften und steuerliche Kennung erforderlich.

Betrag und Datum vor dem Erstellen der Quittung prüfen.

Belegfelder und Bilder werden in Ihrem Browser verarbeitet. Ein Entwurf kann auf diesem Gerät gespeichert bleiben; löschen Sie ihn auf gemeinsam genutzten Geräten. Erfassen Sie nur notwendige personenbezogene Daten. Die Anmeldung nutzt den Authentifizierungsdienst dieser Website.

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Deutschland

So geht es

  1. 01

    Prüfen Sie zuerst, ob § 19 UStG auf Ihren Umsatz zutrifft.

  2. 02

    Tragen Sie vollständige Namen, Anschriften, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr. sowie die einzelnen Leistungen ein.

  3. 03

    Prüfen Sie Belegnummer, Datum und Betrag. Eine Quittung erst nach tatsächlichem Zahlungseingang ausstellen.

Anwendungsbereich

Nur für inländische, nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreie Kleinunternehmer-Umsätze. Vorjahresumsatz höchstens 25.000 €, laufender Jahresumsatz höchstens 100.000 €; im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €. Prüfen Sie Ihre tatsächliche Berechtigung und einen möglichen Verzicht. Keine reguläre Umsatzsteuerrechnung, keine grenzüberschreitenden Sonderfälle, keine vom Kunden ausgestellte Gutschrift.

Nur für steuerfreie Kleinunternehmer-Umsätze nach § 19 UStG. Keine Umsatzsteuer ausweisen. Vollständige Anschriften und steuerliche Kennung erforderlich.

Häufige Fragen

Ist ein einfaches PDF zulässig?

Für die hier erfassten Kleinunternehmer-Rechnungen lässt § 34a UStDV eine sonstige Rechnung zu. Dies gilt nicht pauschal für alle Unternehmen. Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen ist davon getrennt.

Wird Umsatzsteuer berechnet?

Nein. Die Rechnung enthält den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Bei Regelbesteuerung ist diese Vorlage ungeeignet.

Was bestätigt die Quittung?

Den tatsächlich erhaltenen Betrag für den genannten Zweck. Sie ist keine neue Rechnung. Bei Teilzahlung nur den eingegangenen Teilbetrag bestätigen.

Amtliche Quellen